Das neue Erbschaftsrecht: Gewinner sind Ehepartner, Kinder und Lebensgefährten

Stiftung Warentest hat das neue Erbschaftssteuergesetz getestet, das Anfang 2009 in Kraft getreten ist. Eindeutige Gewinner der Reform sind Ehepartner, Kinder und eingetragene Lebenspartner. Geschwister, Nichten und Neffen müssen nun mehr Steuern zahlen, wenn sie erben.

Ab sofort können Ehepartner und eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro steuerfrei erben - 193.000 Euro mehr als nach altem Recht. Für leibliche Kinder, Stief- und Adoptivkinder stieg der Satz auf 400.000 Euro - das sind immerhin auch 195.000 Euro mehr als bisher.

Von Vater und Mutter kann ein Kind zusammen 800.000 Euro erben, ohne darauf Steuern entrichten zu müssen. Für Enkel ergab sich eine Erhöhung des Freibetrages von 51.200 auf 200.000 Euro - also fast viermal soviel wie bisher.

Diese Freibeträge gelten auch für Schenkungen während der Lebzeiten. Allerdings ist zu beachten, dass Schenkungen mindestens 10 Jahre her sein müssen, bevor der Schenkende verstirbt. Sonst wird das Vermögen dem Erbe hinzugefügt. Sehr vermögende Familien sollten also recht früh mit dem Schenken beginnen…

Eine Verschlechterung gibt es mit dem neuen Gesetz für Geschwister, Nichten, Neffen, Onkel, Tanten und geschiedene Ehepartner. Für sie alle beginnt nun die Steuerpflicht für Erbschaften bereits bei 20.000 Euro. Für Beträge ab 20.000 Euro würden schon 30 Prozent Steuern anfallen. Der Steuersatz erhöht sich je nach Vermögen bis zu 50 Prozent. Grundsätzlich lässt sich sagen: je weiter entfernt der Verwandtschaft, und je höher das Vermögen, desto höher die Steuern. Insgesamt drei Steuerklassen hat der Gesetzgeber festgelegt, um den Verwandtschaftsgrad einzustufen und dementsprechend zu besteuern.

Immobilien werden ab 2009 deutlich höher besteuert. Setzte das Finanzamt bisher häufig nur 60 bis 65 Prozent des Verkehrswertes einer Immobilie an, um die Erbschaftssteuer zu berechnen, wird jetzt der tatsächliche Verkehrswert ermittelt. Selbstgenutzte Immobilien können Ehepartner und Kinder steuerfrei erben, wenn sie mindestens 10 Jahre weiterhin dort leben. Kinder haben dabei nur Anspruch auf 200 qm Wohnfläche.

Auch Firmenerben können von Erbschaftssteuern komplett freigestellt werden, wenn sie den Betrieb mindestens zehn Jahre lang fortführen und keine Arbeitsplätze abbauen. Nur 15 Prozent Erbschaftssteuer des Betriebsvermögens fallen an, wenn der übernommene Betrieb sieben Jahre lang weitergeführt und eine bestimmte Lohnsumme dabei eingehalten wird. Kritiker monieren an dieser Regelung, dass es unmöglich ist, für die nächsten 10 Jahre Arbeitsplatzgarantien zu geben. Eine Klageflut wegen dieser unrealistischen Bedingungen wird erwartet.

Bis Juni 2009 können Erben noch zwischen altem und neuem Erbschaftsrecht wählen. Auch wer schon 2007 oder 2008 geerbt hat und seine Erbschaftssteuer schon entrichtet hat, kann sich im Nachhinein nach neuem Recht besteuern lassen. Die höheren persönlichen Freibeträge bekommen diese Erben der letzten zwei Jahre allerdings nicht.

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