Vor zweieinhalb Jahren erstand eine Studentin bei Ebay 2006 Kaffeepads für 2,66 Euro aus Holland - jetzt ermittelt das Hauptzollamt gegen sie. “Leichtfertige Steuerhinterziehung” heißt das Delikt - und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe…
Das Gesamtgewicht der ersteigerten Kaffeepads betrug 231 Gramm, 15 Pads zu je 7 Gramm (0,105 Kilogramm Kaffee) für insgesamt 1,33 Euro und 18 Pads zu je 7 Gramm (0,126 Kilogramm Kaffee) für insgesamt 1,33 Euro. Dass der günstige Kaffee aus den Niederlanden geliefert würde, wusste die junge Frau nicht. Aber genau das wurde ihr zum Verhängnis:
Die Internet-Überwacher des Zollkriminalamtes in Köln, Dienstsitz Frankfurt-Oder, fanden ihre Bestellung und schickten ihr nun einen Anhörungsbogen des Haupzollamts Erfurt. Ein Bußgeldverfahren war eingeleitet worden. Der Vorwurf: Leichtfertige Steuerhinterziehung nach § 12 des Kaffeesteuergesetzes.
“Sobald Kaffee die Grenze passiert, muss er beim Hauptzollamt angemeldet und die fällige Steuer entrichtet werden”, erklärt Holger Giersberg, der Pressesprecher des Hauptzollamtes in Erfurt. Für jedes Kilogramm Kaffee werden 2,12 Euro Zoll erhoben. Bei den georderten 231 Gramm der Studentin also rund 42 Cent.
Da es sich bei Steuerhinterziehung um ein Offizialdelikt handelt, wird grundsätzlich ermittelt - auch bei Bagatellbeträgen. Zurzeit sind rund 200 offene Verfahren beim Hauptzollamt Erfurt anhängig. Im Fall der umwissenden Studentin ist es allerdings wahrscheinlich, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit niedergeschlagen wird. Aber Kaffee ersteigern im Internet-das wird sie wohl nie wieder!
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